E-Bike Ratgeber

Wenn Du noch Fragen zur Zulassung Deines Pedelecs, zur Helmpflicht, Führerschein oder sonstigen Themen hast, dann hilft Dir das FAQ oder spreche uns an.

1. Welche Arten von E-Bikes gibt es?

2003 wurde eine EU-Verordnung in ein nationales Gesetz in Deutschland verabschiedet. Dieses unterscheidet zwischen Pedelecs, S-Pedelecs und Elektro-Leichtmofa / Kleinkraftrad (früher “E-Bike” im engeren Sinn).

2. Was ist ein Pedelec?

Zu dieser Klasse gehören ca. 95 Prozent aller verkauften elektrisch unterstützten Zweiräder.

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist nach EU-Recht ein Fahrrad mit Trethilfe. Der Motor darf bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung von 250 Watt unterstützen. Sobald der Fahrer das Treten stoppt oder 25 km/h erreicht werden, schaltet der Motor automatisch ab. Einige Modelle verfügen über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h ohne Krafteinsatz, diese gelten ebenfalls als Fahrräder, wie der Gesetzgeber im Juni 2013 noch einmal ausdrücklich klar gestellt hat.

Im Straßenverkehr gelten für das Pedelec-Fahren europaweit die gleichen Rechte, Pflichten und Vorschriften wie für das Radfahren. Du darfst daher als Pedelec-Fahrer auf Radwegen fahren bzw. musst es bei einer Radweg-Benutzungspflicht (blaues Radweg-Schild bzw. Rad-/Gehweg-Schild).

HelmpflichtFührerscheinVersicherungskennzeichenPrivathaftpflicht-Versicherungsschutz
nein nein nein mitversichert
Helmpflicht nein
Führerschein nein
Versicherungskennzeichen nein
Privathaftpflicht-Versicherungsschutz mitversichert

3. Was ist ein S-Pedelec?

Auch wenn die schnellen Pedelecs noch keinen hohen Marktanteil haben, erfreuen sie sich ständig steigender Beliebtheit. Das "S" steht für Schnell.
Wie beim normalen Pedelec unterstützt der Motor nur, so lange der Fahrer in die Pedale tritt. Die Maximale unterstützte Geschwindigkeit beträgt bei S-Pedelecs aber 45 km/h bei einer maximalen Nennleistung von 500 Watt. Fahrhilfe ohne Muskelkraft ist bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h erlaubt.

3.1 Benötige ich für ein S-Pedelec einen Führerschein?

Um ein S-Pedelec bewegen zu dürfen, musst Du die Führerscheinklasse AM (bis 2013 Führerscheinklasse M) vorweisen können. Dieser ist ebenfalls bei einem PKW-Führerschein (Führerscheinklasse B) enthalten. Du musst daher mindestens 16 Jahre alt sein.

3.2 Gibt es für das S-Pedelec Helmpflicht?

Nach einer neuen Interpretation des Bundesverkehrsministeriums gibt es in Deutschland eine Helmpflicht für S-Pedelecs. (Europaweit in der Diskussion und grundsätzlich zu empfehlen.)

3.3 Brauche ich spezielle Versicherungen oder eine Zulassung für das S-Pedelec?

Bei einem S-Pedelec benötigst Du eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen (kleines Nummernschild, ca. 35-70 Euro / Jahr). Gegen einen geringen Aufpreis ist eine Teilkasko- und Diebstahlversicherung erhältlich. Darüber hinaus gibt es besondere Ausstattungsvorschriften, etwa die Ausstattung mit einem Rückspiegel. Für die Reifen gilt überdies eine Mindestprofiltiefe von einem Millimeter.

3.4 Darf ich mit meinem S-Pedelec den Radweg benutzen?

Nach neuester Einschätzung und aktueller Rechtssprechung dürfen Radwege mit “S-Klasse-Pedelecs” innerorts als auch außerorts nicht befahren werden. Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-” und “E-Bikes” nur dann befahren werden, wenn sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus.

4. Was ist ein Elektro-Leichtmofa (“E-Mofa oder E-Bike”)?

Der Marktanteil dieser Klasse ist verschwindend gering.

Das E-Mofa, das alleine mit Motorantrieb maximal 20 km/h erreicht, ist nach EU-Recht ein Kraftfahrzeug des Typs Leichtkraftrad mit geringer Leistung (L1E). In Deutschland fällt es zusätzlich unter die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung, die bis zu einer Motorleistung von maximal 500 Watt und bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gilt. Der Unterscheid zum Pedelec ist, dass das E-Mofa auch ohne Treten beschleunigt.

Neben den E-Mofa als Leichtkraftrad gibt es auch eine E-Mofa Klasse bis 45 km/h ohne Treten bei einer maximalen Leistung von 4000 Watt.

4.1 Benötige ich für ein E-Mofa einen Führerschein?

Um ein E-Mofa bis 25 km/h bewegen zu dürfen, musst Du mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen können. Dieser ist ebenfalls bei einem PKW-Führerschein (Führerscheinklasse B) enthalten. Du musst daher mindestens 15 Jahre alt sein.

Für ein E-Mofa bis 45 km/h musst Du die Führerscheinklasse AM (bis 2013 Führerscheinklasse M) oder ein PKW Führerschein (Führerscheinklasse B) besitzen.

4.2 Gibt es für das E-Mofa Helmpflicht?

Für das E-Mofa bis 20 km/h benötigst du keinen Helm (Ist aber grundsätzlich zu empfehlen).

Für das E-Mofa bis 25 und 45 km/h besteht Helmpflicht.

4.3 Brauche ich spezielle Versicherungen oder eine Zulassung für das E-Mofa?

Bei einem E-Mofa benötigst Du eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen (kleines Nummernschild, ca. 35-70 Euro / Jahr). Gegen einen geringen Aufpreis ist eine Teilkasko- und Diebstahlversicherung erhältlich. Darüber hinaus gibt es besondere Ausstattungsvorschriften, etwa die Ausstattung mit einem Rückspiegel. Für die Reifen gilt überdies eine Mindestprofiltiefe von einem Millimeter.

4.4 Darf ich mit meinem E-Mofa den Radweg benutzen?

Eine Radwegbenutzung ist für E-Mofas bis 25 km/h ist nur dann erlaubt, wenn sie für Mofas freigeben sind.

E-Mofas bis 45 km/h dürfen grundsätzlich kein Radweg benutzen.

5. Was ist ein E-Roller (E-Scooter)?

E-Roller sind die Shootingstar der Branche.

Ein E-Roller ist ein Elektrofahrzeug auf zwei Rädern ohne Tretantrieb. Die Beschleunigung funktioniert nur über einen Gasgriff. Der E-Roller mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt in Deutschland als Leichkraftrad (L1E). Es gibt auch E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 80 km/h.

Neben den E-Roller als Leichtkraftrad gibt es auch eine E-Roller Klasse bis 80 km/h.

5.1 Benötige ich für ein E-Roller einen Führerschein?

Um ein E-Roller bis 45 km/h bewegen zu dürfen, musst Du die Führerscheinklasse AM (bis 2013 Führerscheinklasse M) vorweisen können. Dieser ist ebenfalls bei einem PKW-Führerschein (Führerscheinklasse B) enthalten. Du musst daher mindestens 16 Jahre alt sein.

Für die 80km/h Klasse benötigst du die Führerscheinklasse A1.

5.2 Gibt es für das E-Roller Helmpflicht?

Für den E-Roller besteht Helmpflicht.

5.3 Brauche ich spezielle Versicherungen oder eine Zulassung für den E-Roller?

Bei einem E-Roller benötigst Du eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen (kleines Nummernschild, ca. 35-70 Euro / Jahr). Gegen einen geringen Aufpreis ist eine Teilkasko- und Diebstahlversicherung erhältlich.

Für die 80 km/h Variante reicht ein Versicherungskennzeichen nicht mehr aus, da benötigst Du bereits ein Nummernschild.

5.4 Darf ich mit meinem E-Roller den Radweg benutzen?

Nein.

6. Muss ein Pedelec regelmäßig gewartet werden?

Das sollten Sie auf jeden Fall tun (je nach Laufleistung mindestens ein- bis zweimal im Jahr): sicherheitsrelevante Teile überprüfen, also Licht, Bremsen und die korrekte Montage von Anbauteilen wie Vorbau, Sattelstütze etc.. Achten Sie im regelmäßigen Betrieb darauf, dass die Reifen ausreichend aufgepumpt sind, denn mit halb vollen Reifen erhöht sich der Leistungsaufwand. Sowohl Sie als auch der Akku müssen dann unnötig viel leisten und die Pannenanfälligkeit steigt.

7. Wo bewahre ich ein Pedelec am besten auf?

Wenn Sie das Rad längere Zeit nicht nutzen, deponieren Sie es möglichst in einem trockenen Raum. Zusätzlich sollten Sie darauf achten, dass das Rad in Räumen steht, die Ihre Hausratversicherung bei Diebstahl abdeckt. Laden Sie den Akku auf 50 bis 70 Prozent auf, lagern Sie ihn deutlich oberhalb der Frostgrenze und kontrollieren Sie den Zustand mindestens alle sechs Wochen.

8. Welche Diebstahlsicherungen/Schlösser sind gut geeignet?

Ihr Pedelec hat einiges gekostet, da sollten Sie auf keinen Fall am Schloss sparen. Es gibt verschiedene Kategorien von Schlössern. Grundsätzlich gilt: Schließen Sie Ihr Rad möglichst nicht nur ab, sondern auch an – suchen Sie ein Geländer, einen Laternenpfahl oder ähnliches, an dem Sie Ihr Rad sichern können. Nehmen sie außerdem den Radcomputer ab, das blockiert bei einigen Modellen den Antrieb. Und stellen Sie Ihr Velo nicht an einsamen Plätzen oder uneinsehbaren Straßen ab.

Hinweis

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